Etwa 65 Personen verfolgten fast 2 Stunden lang die spannende Diskussion zum Thema „Recht auf einen Assistierten Suizid“ zum akademischen Abend am 18. Mai an den Bildschirmen. Zu Beginn hatte die Moderatorin und Professorin für Politikwissenschaften Dr. Eva Heidbreder eine Umfrage erstellt
zum Thema des Abends, an der 51 Personen teilnahmen: 25% stimmten der Aussage zu, dass es in jedem Fall ein Recht auf einen assistierten Suizid gibt, 51% votierten dafür „nur unterbestimmten Bedingungen“ und 24% waren in jedem Fall dagegen. Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Christoph Goos gab zunächst einen sehr hilfreichen Einblick in die aktuelle Gesetzeslage und kritisierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als zu weitgehend, aber stellte eine Beihilfe zum Suizid nicht grundsätzlich in Frage. Während Landesbischof Kramer betonte, dass das Leben ein Geschenk von Gott sei und daher nicht von Menschen beendet werden dürfe, positionierte sich der Philosophieprofessor Dr. Héctor Wittwer zwar klar gegen eine Tötung auf Verlangen, aber für ein Recht auf Beihilfe zum Suizid nach bestimmten Kriterien, so wie es z.B. durch Gesetze in US-Amerikanischen Bundesstaaten wie in Oregon für unheilbar Kranke schon seit 1997 geregelt ist.
Einig waren sich alle Beteiligten, auch der Ko-Moderator, Palliativmediziner und Chefarzt der Pfeifferschen Stiftungen, Dr. Gernot Heusinger von Waldegg, der seit vielen Jahren Sterbende begleitet, dass ein begleitetes Sterbefasten ein möglicher und guter Weg ist – und dies schon lange praktiziert wird, auch in christlichen Einrichtungen. Zur grundsätzlichen Frage nach der Würde des Menschen, die ja nicht nur in dem Recht auf Selbstbestimmung besteht, gab es nach dem offiziellen Ende einen angeregten Austausch mit immerhin noch ca. 25 Personen. Sehr erfreulich war das Ergebnis der letzten Umfrage: 77% stimmten der Aussage zu, dass sie neue Denkanstöße erhalten hätten, während 23% sich in ihrer Meinung bestätigt sahen.